Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Geltungsbereich:
a) Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma LuTV Rackl GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Soweit die Geschäftsbedingungen zu einem relevanten Sachverhalt keine Regelung enthalten, gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
b) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Hiervon ausgenommen ist nur der Fall, dass die Firma LuTV Rackl GmbH die fremden Geschäftsbedingungen für den jeweiligen Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
II. BEDINGUNGEN FÜR DIE VERMIETUNG
1. Mietparteien:
Parteien des Mietvertrages sind die sich aus Angebot und Annahme ergebenden bzw. die im Vertragsformular ausgewiesenen Parteien. Sofern der Mietgegenstand von einem beauftragten Vertreter oder Bevollmächtigten des Mieters abgeholt wird, haftet dieser für Schäden, die während seiner Obhut entstehen, zusätzlich neben dem Mieter.
2. Mietpreis:
a) Der Mietpreis ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Vereinbarung im Mietvertrag.
b) Der Preis versteht sich ab Hof des Vermieters ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Transport- und Verpackungskosten sowie Kosten für den Auf- und Abbau und die Betreuung der Geräte werden zusätzlich berechnet.
c) Vermietet wird zu vollen Tagessätzen. Maßgeblich ist die vertraglich vereinbarte Mietdauer. Eine stundenweise Vermietung erfolgt nicht. Ab einem Mietzeitraum von zwei Tagen kann für den 2. Tag eine halbe Tagesmiete vereinbart werden, wenn die Mietsache erst nach 12.00 mittags an den Kunden ausgeliefert wird.
d) Der Mietpreis ist bei Abholung der Mietsache fällig. Schecks und Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.
e) Vereinbaren die Parteien eine Verlängerung der Mietzeit über den ursprünglichen Vertragszeitraum hinaus, so ist die auf diesem Zeitraum entfallende Mietzinsforderung am letzten Tag des verlängerten Zeitraums zur Zahlung fällig.
f) Kündigung/Rücktritt vom Mietvertrag vor Mietbeginn sowie Nichtabholung der vorbestellten Mietsache entbinden den Mieter nicht von der Verpflichtung zur Mietzahlung. Auf die gesetzlichen Kündigungsfristen in § 580 a BGB wird hingewiesen. Weitergehender Schadenersatz bleibt vorbehalten.
3. Benutzung der Mietsache:
a) Der Vermieter übergibt die Mietsache in einem ordentlichen und voll betriebsfähigen Zustand. Stellt der Mieter trotzdem Mängel fest, hat er diese sofort bei Übernahme und Einweisung anzuzeigen.
Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, die Übernahme der Mietsache in einem einwandfreien, betriebsfähigen Zustand.
Der Mieter hat die Mietsache sorgfältig zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten.
b) Die Mietsache darf weder untervermietet, noch an Dritte überlassen werden. Teile an der Mietsache dürfen nur nach Rücksprache und Genehmigung des Vermieters ausgetauscht werden.
c) Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel an der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
d) Die Transportgefahr für den Hin- und Rücktransport der gemieteten Sache liegt ausschließlich beim Mieter.
e) Ohne ausdrückliche Vereinbarung dürfen die Mietsachen nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verwendet und transportiert werden.
f) Bei vereinbarter Verwendung im Ausland verpflichtet sich der Mieter eine ausreichende Sachversicherung gegen Diebstahl und Elementarschäden abzuschließen sowie das Zollverfahren ordnungsgemäß abzuwickeln. Der Mieter trägt hierfür alle Kosten sowie das alleinige Risiko. Dies gilt auch, wenn der Mieter die Fa. LuTV Rackl GmbH mit dem Versand beauftragt hat.
4. Haftung:
a) Die Firma LuTV Rackl GmbH haftet für eigene Pflichtverletzungen bzw. die ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Umfang des zu leistenden Schadenersatzes wird, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Ausgenommen von diesen Haftungsbeschränkungen ist eine Haftung wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
b) Der Mieter hat die Mietsache in einem sauberen, funktionsfähigen Zustand zurückzugeben. Bei Verlust und Beschädigung der Mietsache sowie für sonstige Pflichtverletzungen haftet der Mieter in jeder Form des Verschuldens, somit auch für einfache Fahrlässigkeit.
c) Gibt der Mieter die Mietsache beschädigt zurück, ist der Vermieter berechtigt, für eigene Reparaturarbeiten einen Stundenlohn von € 35,00 netto zzgl. jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. Die daneben bestehenden weitergehenden Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
d) Der Mieter hat die Möglichkeit, mit dem Vermieter eine Haftungsbegrenzung für Schäden an der Mietsache zu vereinbaren. Bei Abschluss einer haftungsbeschränkenden Vereinbarung reduziert sich die Eigenhaftung des Mieters gegenüber dem Vermieter auf eine Selbstbeteiligung wie folgt:
- bei Verlust oder Sachbeschädigung infolge Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung auf 25 % des Neuwertes bzw. der Reparaturkosten.
- in allen anderen Fällen auf 10 % des Neuwertes oder der Fremdreparaturkosten; mindestens jedoch € 250,00 und maximal € 1.000,00.
Die Haftungsbegrenzung tritt nicht ein, wenn der Mieter den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat bzw. Schadenersatz aus einer Haftpflichtversicherung des Mieters erlangt werden kann.
e) Die Haftung des Mieters gegenüber Dritten bleibt vollumfänglich erhalten.
5. Rückgabe der Mietsache:
a) Der vereinbarte Rückgabezeitpunkt ist durch den Mieter unbedingt einzuhalten. Einer Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache über das vereinbarte Mietende hinaus wird ausdrücklich widersprochen.
b) Gibt der Mieter die gemietete Sache nach Ablauf der Mietdauer nicht fristgerecht an den Vermieter zurück, ist die Fa. LuTV Rackl GmbH berechtigt, die Mietsache wieder an sich zu nehmen und zwar ohne Rücksicht darauf, wo sie sich gerade befindet. Der Mieter ist verpflichtet an der Rücknahme mitzuwirken, insbesondere den Zugang zur Mietsache zu ermöglichen und diese herauszugeben.
III. BEDINGUNGEN FÜR LEISTUNGEN
Die Firma LuTV Rackl erbringt Leistungen im Wesentlichen in Form des Aufbaus und der Inbetriebsetzung vermieteten Equipments sowie im Bereich der Veranstaltungstechnik.
1. Angebot und Vertragsabschluss:
a) Alle Angebote der Firma LuTV Rackl GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
b) Allein maßgeblich für den Leistungsumfang ist der zwischen der Firma LuTV Rackl GmbH und dem Auftraggeber schriftlich abgeschlossene Vertrag. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Absprachen zur Ergänzung oder Abänderung der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax oder E-Mail.
2. Preise und Zahlung:
a) Die Preise gelten für den, in den Auftragsbestätigungen bzw. schriftlichen Verträgen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
b) Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist die Wertstellung auf dem Konto der Firma LuTV Rackl GmbH. Schecks und Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.
c) Die Aufrechnung mit Gegenanspüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
d) Die Firma LuTV Rackl GmbH ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind oder durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet ist.
3. Haftung:
a) Die Firma LuTV Rackl GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare, Ereignisse, wie z.B. Streik oder behördliche Maßnahmen verursacht worden sind und sie diese nicht zu vertreten hat.
b) Die Firma LuTV Rackl GmbH haftet nicht im Fall einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtungen zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des von wesentlichen Mängeln freien Leistungsgegenstandes.
c) Soweit die Firma LuTV Rackl GmbH gemäß vorstehender Ziffer dem Grunde nach auf Schadenersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die Firma LuTV Rackl GmbH bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefer- und Leistungsgenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung typischerweise zu erwarten sind.
d) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der Firma LuTV Rackl GmbH für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden im Umfang der bestehenden Haftpflichtversicherung beschränkt, auch wenn es sich um ein Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
e) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschänkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Firma LuTV Rackl GmbH.
f) Soweit die Firma technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unter Ausschluss jeglicher Haftung.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers:
a) Der Auftraggeber hat die für die Leistungserbringung geeigneten Flächen/Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen sowie die erforderlichen technischen Voraussetzungen (wie z.B. Strom-, Wasseranschlüsse) zu schaffen.
b) Der Auftraggeber ist zur Abnahme der ordnungsgemäß erbrachten Leistung verpflichtet. Als Abnahme gilt auch die stillschweigende, unbeanstandete Inbetriebnahme der Leistung.
c) Mit Abnahme bzw. Abnahmefiktion geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung des Equipments der LuTV Rackl GmbH auf den Auftraggber über. Der Auftraggeber hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, um das Equipment der LuTV Rackl GmbH am Standplatz gegen Verlust oder Beschädigung zu sichern.
IV. BEDINGUNGEN FÜR DEN VERKAUF
1. Vertragsparteien:
Parteien des Kaufvertrages sind die sich aus Angebot und Annahme ergebenden bzw. im Vertragsformular ausgewiesenen Parteien. Sofern die Kaufsache von einem beauftragten Vertreter oder Bevollmächtigten des Käufers abgeholt wird, haftet dieser für Schäden, die während seiner Obhut entstehen, zusätzlich neben dem Käufer.
2. Kaufpreis:
a) Der Kaufpreis ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Vereinbarung im Kaufvertrag.
b) Der Preis versteht sich ab Hof des Verkäufers ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Transport- und Verpackungskosten sowie Kosten für den Auf- und Abbau und die Betreuung der Geräte werden zusätzlich berechnet.
c) Der Kaufpreis ist bei Abholung der Kaufsache fällig, eine Versendung erfolgt nur gegen Vorkasse. Schecks und Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.
3. Gewährleistung:
Bei Mängeln an der Kaufsache stehen dem Käufer grundsätzlich die gesetzlichen Rechte zu. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Sachmängel sind jedoch ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Sache gegenüber dem Verkäufer angezeigt wird.
Beim Verkauf gebrauchter Sachen wird die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche auf ein Jahr beschränkt.
4. Eigentumsvorbehalt:
Die Fa. LuTV Rackl GmbH behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer über die Kaufsache nicht verfügen. Für den Fall der Pfändung hat er auf das fremde Eigentum hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich zu informieren.
5. Haftung:
Die Firma LuTV Rackl GmbH haftet für eigene Pflichtverletzungen bzw. die ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Umfang des zu leistenden Schadenersatzes wird, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ausgenommen von diesen Haftungsbeschränkungen ist eine Haftung wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN, GELTEND FÜR ALLE VERTRAGSARTEN
1. Nebenabreden/Ergänzungen, Nichtigkeit des Vertrages:
a) Nebenabreden oder Ergänzungen von Verträgen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma LuTV Rackl GmbH.
b) Die Nichtigkeit, Teilnichtigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer der zum Vertragsinhalt erklärten Allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
2. Vereinbarung geltenden Rechts, des Gerichtsstands Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand des ersten Rechtszugs für Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliche Sondervermögen sind oder der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.